Das Angebot des Clearing richtet sich in der Regel an Mädchen und Jungen von 6 bis 12 Jahren und versteht sich als Maßnahme der Krisenintervention zur Sicherung vor Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen und Erarbeitung eines Unterstützungs- und Förderkonzeptes für eine entwicklungsförderliche Lebensperspektive, die die soziale Integration des jungen Menschen bestmöglich unterstützt.

Die Rückführung der Kinder und Jugendlichen in die Familie und die Stabilisierung des Familiensystems ist das oberste Ziel. Für die Dauer dieses Prozesses, beziehungsweise sollte eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht möglich sein, werden den Kindern und Jugendlichen verlässliche Strukturen in einem stabilen Umfeld geboten, weiterführende Hilfemaßnahmen erarbeitet und mögliche Nachfolgeeinrichtungen erörtert, um sie in eine möglichst krisenfreie Zeit zu begleiten.

Selbstverständlich bilden die umfassenden und übergreifenden Gesetze, wie das Grundgesetz, die Menschenrechte oder die Kinderrechte die Basis unserer Arbeit. Eine weitere entscheidende Grundlage ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) und der darin geregelte Schutz-, Erziehungs- und Förderaspekt.